Datenträgerinventar als Ausgangspunkt
Eine belastbare Ausschreibung nennt die Anzahl und Art der Medien. Besonders bei Servern und Storage-Systemen sind die enthaltenen Laufwerke gesondert zu berücksichtigen.
Die ISO/IEC 21964 betrifft die physische Vernichtung von Datenträgern. Sie hilft, materialbezogene Sicherheitsanforderungen präzise festzulegen – ohne pauschale Aussagen zur Rechtskonformität.
NORMEN UND ANWENDUNGIn Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen sollten Datenträgerarten und verlangte Sicherheitsstufen eindeutig benannt werden, damit Angebote fachlich vergleichbar sind.

HDDs, SSDs und Bänder getrennt betrachten.
Informationen und Materialklasse zuordnen.
Vereinbarte Verfahren dokumentieren.

Eine magnetische HDD, ein Flash-Speicher und ein Magnetband stellen unterschiedliche Anforderungen an die physische Vernichtung. Daher werden Medien zunächst technisch eingeteilt, bevor ein konkretes Vernichtungsergebnis vereinbart wird.
Statt einer allgemeinen Normnennung benötigt ein Auftrag konkrete Angaben zur eingesetzten Hardware, zum Datenrisiko und zur geforderten Dokumentation.
Eine belastbare Ausschreibung nennt die Anzahl und Art der Medien. Besonders bei Servern und Storage-Systemen sind die enthaltenen Laufwerke gesondert zu berücksichtigen.
Magnetische Festplatten und elektronische Speicher werden nicht mit derselben Kennzeichnung beschrieben. Eine Anforderung wie H-5 kann deshalb nicht wortgleich auf Flash-Medien übertragen werden.
Nicht der Marktwert eines Datenträgers ist ausschlaggebend, sondern die Sensibilität der gespeicherten Informationen. Daraus ergibt sich, welche technische Vernichtungsanforderung sinnvoll festgelegt wird.
Bei einer Zertifizierung sind geprüfte Standorte, Tätigkeiten und ausgewiesene Verfahren maßgeblich. Eine allgemeine Zertifikatsabbildung ersetzt nicht die Prüfung des tatsächlich angebotenen Leistungsumfangs.
Ein prüffähiger Projektbezug entsteht durch abgestimmte Mengen, Behandlungsart und Nachweise. Soweit vereinbart, können einzelne Datenträger über ihre Kennzeichnung zugeordnet werden.
Sie ist der aktuelle internationale Bezugsrahmen für Datenträgervernichtung.
Nein, die Sicherheitsstufen sind an Materialkategorien gebunden.
Nein, sie beschreiben Schutzbedarf beziehungsweise Vernichtungsergebnis.
Nein, ein konkreter Auftrag braucht die vereinbarte eigene Dokumentation.
Nein, Datenschutzpflichten müssen darüber hinaus gesondert bewertet werden.


Sie planen die Vernichtung bestimmter Datenträgerbestände? Wir klären die materialbezogenen Vorgaben und den Nachweisumfang vor Auftragsbeginn.