Physische Datenträgervernichtung ist eine gesondert zu vereinbarende Leistung. Das passende Verfahren richtet sich nach Medium, Datenrisiko und gewünschtem Nachweis.
Warum Datenträgervernichtung ein eigenes Projekt ist
Eine IT-Entsorgung beinhaltet nicht zwangsläufig die physische Vernichtung sämtlicher Speichermedien. Vorab wird geklärt, welche Datenträger vorhanden sind, welche Daten sie enthalten können und ob Vernichtung oder ein anderes geeignetes Verfahren erforderlich ist.
Magnetische und elektronische Medien unterscheiden
HDD-Festplatten sind magnetische Datenträger. SSDs, NVMe-Module und USB-Sticks nutzen Halbleiterspeicher; LTO-Bänder sind Archivmedien. Daraus folgen unterschiedliche technische Anforderungen, die nicht allein aus der Geräteart abgeleitet werden können.
ISO/IEC 21964 und Schutzbedarf
Für die Einordnung physischer Datenträgervernichtung wird die aktuelle Normenreihe ISO/IEC 21964 berücksichtigt. Schutzklasse, Materialklasse und Sicherheitsstufe müssen zum Informationsrisiko passen. Eine pauschale Sicherheitsstufe für sämtliche Medien wäre nicht fachgerecht.
Gesicherte Übernahme und kontrollierte Behandlung
Bei mehreren Standorten oder größeren Mengen werden Anzahl, Behälter, Abholorte und verantwortliche Ansprechpartner abgestimmt. Die sichere Übergabe ist von der tatsächlichen Datenträgervernichtung zu unterscheiden und wird im Projekt dokumentiert.
Seriennummern und Vernichtungsnachweis
Eine seriennummernbezogene Erfassung kann nach Vereinbarung Teil der Leistung sein. Unternehmenszertifizierung, Übernahmebeleg und auftragsbezogener Vernichtungsnachweis erfüllen unterschiedliche Zwecke und werden in der Dokumentation nicht miteinander gleichgesetzt.