Bei vielen kleinen Medien ist die eindeutige Zählung und kontrollierte Übergabe mindestens ebenso wichtig wie die spätere Behandlung.
Warum kleine Medien kritisch sind
Ein USB-Stick kann vollständige Projektunterlagen oder personenbezogene Daten enthalten. Speicherkarten aus Kameras, Messgeräten und Mobiltechnik sind ebenfalls nicht allein aufgrund ihrer Größe harmlos. Kleine Medien können im Inventar leicht übersehen werden.
Unterschiedliche Flash-Formate
USB-Massenspeicher, SD- und microSD-Karten, CompactFlash und spezielle Industrieformate verwenden unterschiedliche Gehäuse. Entscheidend ist die interne Speichertechnologie; ein äußerlich gleiches Format kann technisch verschieden sein.
Erfassung und Verpackung
Bei gemischten Beständen sollte vorab feststehen, ob stückweise gezählt oder nach Behältern dokumentiert wird. Eine kontrollierte Verpackung verhindert, dass Kleinteile während Übergabe oder Transport verloren gehen.
Physische Vernichtung von Halbleiterspeichern
Die Vernichtungsanforderung richtet sich nach der Norm ISO/IEC 21964 und dem Schutzbedarf. Ein Verfahren für magnetische Festplatten darf nicht ungeprüft auf USB- oder Flash-Speicher übertragen werden.
Transparente Nachweiskette
Je nach Auftrag können Übernahmeprotokolle, Anzahl der Medien und der Nachweis über die durchgeführte Vernichtung dokumentiert werden. Eine pauschale Einzelseriennummernerfassung ist bei Kleinstmedien nicht immer möglich.