Geräteübersicht als Ausgangspunkt
Art und Menge der auszusondernden Hardware werden vorab möglichst eindeutig zusammengestellt. So lässt sich ein Auftrag organisatorisch zuordnen.
Ein nachvollziehbarer IT-Entsorgungsauftrag besteht aus mehreren Schritten. Entscheidend ist, welcher Beleg die Übernahme von Hardware bestätigt und welche Nachweise für die spätere Behandlung der Datenträger vereinbart wurden.

Schon bei der Projektplanung sollte feststehen, ob Bestandslisten, Übergabeprotokolle oder gesonderte Vernichtungsnachweise erforderlich sind. Der Umfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen.

Bestand und Anforderungen klären.
Leistungen projektbezogen festlegen.
Nachweise eindeutig zuordnen.

Ein Übernahmebeleg dokumentiert, wann und wo ein Bestand abgegeben wurde. Er belegt nicht automatisch die physische Vernichtung der enthaltenen Speicher. Dafür ist ein entsprechender zusätzlicher Nachweis erforderlich.
Für spätere Rückfragen ist entscheidend, dass die Unterlagen zum tatsächlichen Leistungsumfang passen.
Art und Menge der auszusondernden Hardware werden vorab möglichst eindeutig zusammengestellt. So lässt sich ein Auftrag organisatorisch zuordnen.
Bei mehreren Abholstellen sind Datum, Ort und verantwortliche Ansprechpersonen getrennt zu erfassen, damit Übernahmen unterscheidbar bleiben.
Wenn eine Seriennummernerfassung vereinbart wurde, lassen sich einzelne Datenträger einem konkreten Bestand oder Bearbeitungsschritt zuordnen.
Löschung, Ausbau und physische Vernichtung verfolgen unterschiedliche Ziele. Die beauftragte Behandlung muss im Projektumfang erkennbar sein.
Ein Unternehmenszertifikat beschreibt den ausgewiesenen Prüf- beziehungsweise Tätigkeitsbereich. Es ersetzt keinen individuellen Übernahme- oder Vernichtungsnachweis.
Nach Projektabschluss helfen eindeutig beschriftete Unterlagen und abgestimmte Nachweisformate bei internen Freigaben und späteren Rückfragen.
Nein. Die Übergabe und die spätere Vernichtung sind getrennt zu dokumentierende Vorgänge.
Eine datenträgerbezogene Erfassung kann projektbezogen vereinbart werden.
Bei Bedarf werden Übernahmen je Standort gesondert dokumentiert.
Nein. Es beschreibt den zertifizierten Umfang; Auftragsnachweise sind davon zu unterscheiden.
Vor der Beauftragung, gemeinsam mit den vorgesehenen Leistungen und Sicherheitsanforderungen.


Beschreiben Sie Ihre Anforderungen. Wir besprechen den passenden Projekt- und Nachweisumfang vor der Beauftragung.